Voraussetzungen für die Gewährung einer Unterstützung

Forschungsprojekte berücksichtigen die Fachkompetenz des Antragstellers und die Eignung des methodischen Vorgehens, um wissenschaftliche Qualität sicherzustellen. Sie werden vom wissenschaftlichen Beirat der Stiftung geprüft und müssen gängigen wissenschaftlichen und ethischen Kriterien genügen. Die Projekte müssen von in der Schweiz wohnhaften pflegewissenschaftlich ausgebildeten Personen geleitet werden.

Detaillierte Wegleitung

Submission-Checkliste für Forschungsprojekte

WELCHE PROJEKTE UND GEBIETE KANN DIE STIFTUNG UNTERSTÜTZEN

  • Projekte der Pflegeforschung und Pflegewissenschaft
  • Projekte der Forschungsanwendung / wissenschaftlich begleiteten Praxisentwicklung / posttertiären Bildung in der Pflege
  • Projekte zur Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung in der Pflege
  • Veranstaltungen und Publikationen, die diesem Zweck dienen
  • Schaffung von Förderprofessuren an Hochschulen (Universität und Fachhochschulen)
  • Förderung des pflegewissenschaftlichen Nachwuchses
  • Personen und Institutionen, die sich auf dem Gebiet der Pflegewissenschaft und Pflegeentwicklung in besonderer Weise verdient gemacht haben

Eingabefristen

Gesuche können jederzeit eingereicht werden; der Stiftungsrat tagt 4 Mal jährlich.